Wort davor: Gewerksherr
Gewerkslade
Erklärung:
Zunftkasse.
- Belegtext:
die gewercks-beysitzere und patroni müssen mit ihren gebühren vor ihre mühe denen gewercks laden nicht beschwerlich fallen
Datierung: 1724
Fundstelle: MittKönigsberg 2 (1910) 200
Wort danach: Gewerkleute
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten