Wort davor: Gewerfwein
Gewerk
vgl.
Gewähr (III 3),
Gewerke.
Gewerk (I)
Erklärung:
Zunft.
- Belegtext:
dis sint di willekoren und di gesetze der weber und irre gewerken in der stadt zcum Colmen
Datierung: 1379
Fundstelle: CDPruss. III 185
DjVu-Faksimile
- digitalisiert von "Kujawsko-Pomorska Digitale Bibliothek"
- Belegtext:
so sollen die gewercke vnd gancze gemeyne dem burgermeister vnd dem rat gehorsam sein
Datierung: 1397
Fundstelle: Kassel 458
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
so wil unser herre homeister in scriften haben die willekoren von allen gewerken
Datierung: 1418
Fundstelle: HanseRez. VI 503
- Belegtext:
seynd dieser verträge drey ... mit ... der stadt Rostock auch der vier gewercken ... insiegeln bekrefftiget
Datierung: 1573
Fundstelle: Sachsse,MecklUrk. 287
Faksimile
- Belegtext:
keiner, er sey bürger oder pawer, soll den rath, die vier gewercke in wein ... häusern ... verafterkosen
Datierung: 1630
Fundstelle: GubenRB. 23
- Belegtext:
in den städten hat man dem rathe ad servandam aequalitatem etliche aus der bürgerschaft und gewerken zugeordnet
Datierung: 1648
O.Behre, Geschichte der Statistik in Brandenburg-Preußen bis zur Gruendung des Koeniglichen Statistischen Bureaus (Berlin 1905) 436
- Belegtext:
mit zuziehung der gemeine und gewerke
Datierung: 1666
Fundstelle: Benno,Köslin 237
- Belegtext:
daferne sie aber lieber vor sich arbeiten als in ein gewisses gewerck ihrer profession eintreten wollten, soll ihnen solches währenden 15 frey-jahren jederzeit freygelassen und
keinem gewercke ihnen solches anzumuten verstattet seyn
Datierung: 1720
Fundstelle: CCPrut. II 424
- Belegtext:
so soll hinfüro kein bürger oder einwohner dieser stadt irgendeinen beschädiger der gewerke oder sogenannten bönhasen in seine wohnung, weder zur miethe noch umsonst wissentlich einnehmen
Datierung: 1761
Fundstelle: DanzigW. III 2, 10
- Belegtext:
so von einem güldebruder ... ein böse gerüchte ... sich ereugete, so sollen dieselbige des gewercks ohne wiedererstattung des güldegelds verlustig sein
Fundstelle: BrandenbSchSt. I 2
- Belegtext:
derselbige soll auch unsere bruderschaft gewinnen und dem gewerke geben 1 firdung und 2 pfund wachs
Fundstelle: ZWestpreuß. 23 (1888) 187
Gewerk (II)
Erklärung:
Werkstück, Stoff.
Wort danach: Gewerkälteste
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten