Wort davor: Gewerkenvorstand
Gewerkenzeche
Erklärung:
Grube in gewerkschaftlichem Besitz.
- Belegtext:
wo ein erbstolln in die gewerkenzechen getrieben wird, soll derselbe erb-stolln sofern er seine erbgerechtigkeit erlangen will, wenigstens zehen lachter und eine spanne vom rasen seiger nieder mit seiner wasser-seyge einkommen
Datierung: 1749
Fundstelle: CAug. III 1 Sp. 1393
Wort danach: Gewerker
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