Wort davor: 1gewerfen

2gewerfen
Wortbildungshinweis: zu Gewerf (II).

2gewerfen (I)
Erklärung: mit Gewerf belegen.

2gewerfen (II)
Erklärung: Gewerf zahlen.

Wort danach: Gewerfer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten