Wort davor: Gewerbzins

Gewerf
sprachliche Erläuterung: zu werfen, zusammenwerfen, sammeln.

Gewerf (I)
Erklärung: im Althochdeutschen.

Gewerf (II)

Gewerf (II 1)
Erklärung: Beisteuer, Abgabe.
Gewerf (II 2)
Erklärung: Rechtsanspruch auf eine Aufgabe, insbesondere bei Besitzübertragung.
Gewerf (II 3)
Erklärung: Steuerverband.
Gewerf (II 4)
Erklärung: besonderer Sprachgebrauch.

Gewerf (II 4 a)
Erklärung: Gewerf (auf)legen Umlage ausschreiben.
Gewerf (II 4 b)
Erklärung: hohes und niederes Gewerf.
Gewerf (III)
Erklärung: Kaufvertrag. (vgl DWB. IV 1, 3, 5625).
vgl. Gewerft.

Wort danach: Gewerfbüchlein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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