Wort davor: Gewerbzeichen
Gewerbzettel
- Belegtext:
daß die hausirer, italiäner, juden, tabulätkrämer und dergleichen händler ... auch steuern des gewerbes zu unserer landschaft zu zahlen, angehalten werden sollen ... zu solchem ende auch ihnen von unserer
landschaftsobereinnahme gewisse ... gewerbzeichen und -zettel ausgehändiget werden sollen
Datierung: 1713
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 1254
Faksimile
- digitalisiert von "Kirchenbuch virtuell"
Wort danach: Gewerbzins
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten