Wort davor: Gewerbstreiber
Gewerbzeichen
Gewerbzeichen (I)
Erklärung:
Herkunftsmarke.
- Belegtext:
unsre statt von selbiger zeit her, wie auch schon lang zuvor und zwar eintzig und allein und sonst niemand anders das G (welches Galler leinwat oder Galler wahr bedeutet [ebd. S. 61])
als ihr uralt gewerb- und handelszeichen in allen obgemelten sachen ... unveränderlich gebraucht
Fundstelle: Meyer,Handelsmarke 62
Gewerbzeichen (II)
Erklärung:
Legitimation.
- Belegtext:
daß die hausirer, italiäner, juden, tabulätkrämer und dergleichen händler ... auch steuern des gewerbes zu unserer landschaft zu zahlen, angehalten werden sollen ... zu solchem ende auch ihnen von unserer
landschaftsobereinnahme gewisse ... gewerbzeichen und -zettel ausgehändiget werden sollen
Datierung: 1713
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 1254
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Wort danach: Gewerbzettel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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