Wort davor: Gewerbsordnung
Gewerbschaft
Erklärung:
Unternehmung, Betrieb, Beruf.
- Belegtext:
es könden die gesellschafften auff alle haab und gütter oder allein auff etliche derselben oder auch auff ein einige gewerbschafft, wie es den contrahenten unnd gewerbsleuten gefällig, fürgenommen werden
Fundstelle: WürtLR. 1610 S. 252
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- Belegtext:
zur unterhaltung menschlicher gesell- und gewerbschafften hat der schöpfer den erdboden nicht überall in der fruchtbarkeit ... gleich gehalten
Datierung: 1689
Fundstelle: Valvasor,Krain I 147
- Belegtext:
zu neuer einführung ersprießlicher gewerbschaften hand angeleget werde
Datierung: 1717
Fundstelle: CAustr. III 881
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- Belegtext:
daß keiner derselben mehrere gewerbschaften welche sich ihrer eigenschaft und weesenheit nach nicht zusammenfüegen ... treiben dörffe
Datierung: 1746
Fundstelle: HeidelbStR. 534
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- Belegtext:
soll künftig darauf gesehen werden, daß bei erledigung einer solchen vorsteher-stelle auch aus anderen zünften und ständen angesehene bürgersmänner dazu gewählt und also hierin mehrere gleichheit für
die aus so verschiedenen gewerbschaften bestehende gemeinheit gehalten werde
Datierung: 1790
Fundstelle: NeußWQ. 353
- Belegtext:
solle allenthalben in allen gewerbschaften und handtierungen ... gute gerechte ellen, wag, gewicht und meßerei beobachtet ... werden
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle: ÖW. III 1
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Wort danach: Gewerbsstatt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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