Wort davor: Gewerbhandel
Gewerbhandlung
- Belegtext:
das kein frömbder auslendiger ... aller gewerbhandlung und handwerken ... usserthalben der freyen jarmarkten ... und nit weiters an unserer bewilligung hie veil haben ... söllent
Datierung: 1541
Fundstelle: FreiburgZftO. 43
Wort danach: gewerbig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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