Wort davor: Gewerbsteuer
Gewerbsführer
Erklärung:
reisender Händler.
- Belegtext:
die ... gewerbsfuehrere, welche ... ohne billiger ursach ... zum verkauff gewidmete sachen an sich erkauffen und nur auff theuerung wartend ... nicht verkauffen wollen
Datierung: 1707
Fundstelle: SudetenHGO. Art. 19 § 32
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
Wort danach: Gewerbegeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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