Wort davor: Gewerbebuch
Gewerbgemeinder
Erklärung:
Teilhaber.
- Belegtext:
daß keinem burger erlaubt sein solle, von nun an ... einigen neuen fremden gewerb- und handelsgemeinder anzunehmen, welcher allhier wohne
Datierung: 1753
Fundstelle: BaselRQ. I 2 S. 1024
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Wort danach: Gewerbel
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