Wort davor: Gewellstatt
Gewellsstattsrecht
- Belegtext:
nach gewellstattsrecht und fischenzgebrauch handlen
Datierung: 1626
Fundstelle: AbhSchweizR. XIII 63
Wort danach: geweltlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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