Wort davor: gewehren
Gewehrgeld
- Belegtext:
sollen die gewehrgelder eines compagnie- oder escadrons-chefs für die befriedigung des gläubigers haften; so müssen dieselben ... besonders verpfändet und diese verpfändung muß
in das bey dem regimente zu führende hypothekenbuch eingetragen werden
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 11 § 682
Wort danach: gewehrt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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