Wort davor: Gewartgeld

gewärtig

gewärtig (I)
Erklärung: erwarten.
gewärtig (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Erbe erwarten.
gewärtig (II)
Erklärung: dienstbereit, zur Verfügung.
gewärtig (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: gegenwärtig sein.

Wort danach: gewärtigen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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