Wort davor: Gewartgeld
gewärtig
gewärtig (I)
Erklärung:
erwarten.
gewärtig (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Erbe erwarten.
- Belegtext:
solt derselb ir teyl anndern des letstabgegangenen kinden allen zuo glicher teylung gewertig sin und zuogehoren
Datierung: 1482
Fundstelle: ZGO.2 3 (1888) 142
- Belegtext:
solle solches ehegemecht an des verstorbnen errungenschafft nicht gewertig, sondern ... davon ausgeschlossen sein
Datierung: 1609
Fundstelle: JbVorarlb. 37 (1898) 122
- Belegtext:
ist alle fahrende haab der belibenen person und alle ligende güetter den kindern ein verfangen gewärttig guett
Fundstelle: Fischer,Erbf. II 206
Faksimile
gewärtig (II)
Erklärung:
dienstbereit, zur Verfügung.
- Belegtext:
daz si ... unserm hauptmann mit den emptern gewertig und gehorsam sein
Datierung: 1363
Fundstelle: OÖUB. VIII 156
- Belegtext:
eym gebietiger und dem gebiete zu tütschen landen furbassne gehorsam unde gewertig sin
Datierung: 1396
Fundstelle: CDPruss. V 106
DjVu-Faksimile
- digitalisiert von "Kujawsko-Pomorska Digitale Bibliothek"
- Belegtext:
söllent sy ... unsern ... herren ... huldigen und schweren, undertenig und gewertig sein
Datierung: 1403
Fundstelle: BairFreibf. 57
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
gesworen haben, getrue, gewertige vnd gehorsame ... zu sin
Datierung: 1412
Fundstelle: Fidicin IV 115
Faksimile des Originaldrucks
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
gestabte eide mit offgereckten fingern zu den heiligen sweren, getruw und holt, gehorsam, gewertig und verbunden zu sin
Datierung: 1425
Fundstelle: Hirschhorn 371
Faksimile
- Belegtext:
wanne wir uwern gnaden ... domite nicht lengir gewertig noch vorbunden sein wollen
Datierung: 1440
Fundstelle: HMeißenUB. III 66
Faksimile
- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Belegtext:
hat ein tünchermeister, der also zu der stat arbeit verpflicht und gewertig ist ... piß her ... gehabt einen thuren
Datierung: 1461
Fundstelle: Tucher,NürnbBaumeisterb. 56
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
uns und dem reiche davon getreu, gehorsamb und gewertig zu seyn, zu dienen und thun
Datierung: 1495
Fundstelle: OstfriesUB. II 447
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
umb das, das er [der schultheiß] des vorgeschriben gerichtz ... also gewertig und besitzende sin sol
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: SchlettstStR. 937
Faksimile
- Belegtext:
yedes jars vier gemayn redner fürgenommen werden, die menigklichen in den selben gerichten zu reden gewertig seyen
Datierung: 1506
Fundstelle: TirolHGO. 158
- Belegtext:
getreu, gewärtig und gehorsam iren ... nutz zu fürdren
Datierung: 1509
Fundstelle: Layensp. A 5r
Faksimile
- in DRQEdit
- Belegtext:
sich vnserm bruder ... alleine vnterthenig, gewartig vnd verwandt zu machen
Datierung: 1554
Fundstelle: Sachsse,MecklUrk. 226
Faksimile
- Belegtext:
sollen alle schweren dem haubtmann ... ghorsam und gwärtig zu sein
Fundstelle: AppenzLB. 1585 11
- Belegtext:
das er der herrschaft ... und der gemain wöll treu und gewärtig sein
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 177
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
daß ich will unserm gnaedigsten fuersten und herren ... getreue und gewaertig seyn
Datierung: 1611
Fundstelle: StolpStat. 261
Faksimile
- Belegtext:
dem gesetzten bergrichter jederzeit getreu, gehorsam und gewärtig zu seyn
Datierung: 1663
Fundstelle: CAustr. III 174
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
ein jeder soldat ist verbunden, zuforderst sr. königl. majest. als seinem ober-haupte und kriegesherrn getreu, hold, gehorsam und gewärtig zu sein
Datierung: 1713
Fundstelle: CCPrut. III 1
gewärtig (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
gegenwärtig sein.
- Belegtext:
müssen deselben ... up de baven gespecificerte dage bi verluest irer action gewertich sin
Datierung: 1574
Fundstelle: Engelke,GogerichtDesum 64
Faksimile
Wort danach: gewärtigen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten