Wort davor: gewarten
Gewartgeld
Erklärung:
Bereitschaftsgeld, Fixum.
- Belegtext:
meister J.W., zymerman, umb des willen, das er sich zum zeughaus und sunst dester williger gebrauchen lasse, jerlich 15 f. gewarttgelts geben
Datierung: 1533
Region/Autor/Textsorte:
Nürnberg
Fundstelle: NürnbRatsverl. I 279
Wort danach: gewärtig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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