Wort davor: Gewarffriede
gewarnen
gewarnen (I)
gewarnen (II)
Erklärung:
reflexiv: sich vorsehen.
- Belegtext:
soelent daz acht tag vor hin verkünden, durch daz sich jederman gewarnen kunnen
Datierung: 1400
Fundstelle: GrW. IV 281
Faksimile
- Fundstelle: SchwäbWB. III 611
Wort danach: Gewarnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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