Wort davor: Gewardierer
Geware
Erklärung:
Ware, Handelsgut.
vgl.
Gewähr (XV),
Gewähr (IX 3).
- Belegtext:
rechentschaf doen van alle dem, dat yem zugebueren mach, id sy an gereyden gelde of an gewar
Datierung: 1380
Fundstelle: QKölnHandel I 65
- Belegtext:
mit iren geladen wagen ... durch die staid F. faren und ir gewar furen, daz zu irem clostir gehoret
Datierung: 1420
Fundstelle: ArnsburgUB. 711
- Belegtext:
uff alle geware, wullen und linen tuch ... und alle ander drucken und naße gewar ... wes der zu W. verkaufft wirdet
Datierung: 1489
Fundstelle: Weinheim 397
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- Belegtext:
soll ... niemand borgshalber frucht, gewandt ... theurer dann dieselb geware umb bargelt ... verkaufft wirt, kauffen
Datierung: 1509
Fundstelle: Wertheim 46
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
das meiniglich uff denn gemelten wochenmarckt sein habe, geware und gewerbe dahinn zu feillem kauf pringen ... möge
Datierung: 1525
Fundstelle: Eppingen 809
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- Belegtext:
lassen unsere underthanen ... bei der zolfreihung irer eigen gewahr und guter halb ... pleiben
Datierung: 1527
Fundstelle: Miltenberg 358
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- Belegtext:
andere bewegliche und vorteilige handelungen, mit leihung uff wein und andere gewahr ... vermitten pleiben
Datierung: 1528
Fundstelle: Walldürn 234
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- Belegtext:
alle, die so viech, traidt oder ander gewahr zuuerkhauffen haben
Fundstelle: BeitrSteirG. 22 (1887) 90
- Belegtext:
eynen schiffmann bestellen, der jerlichs inen gewertig sy, ire gewahrs und gutter geynh Mentz ... zu faren
Fundstelle: FrankfZftUrk. I 222
- Fundstelle: DWB. IV 1, 3 Sp. 4707
- Fundstelle: SchwäbWB. III 605
Wort danach: Gewarffriede
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten