Wort davor: Gewardierer

Geware
Erklärung: Ware, Handelsgut.
vgl. Gewähr (XV), Gewähr (IX 3).

Wort danach: Gewarffriede

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten