Wort davor: Gewandhüter
Gewandhüterin
- Belegtext:
swer ze pad lonet, swaz der selb und sein hausfraw und sein hausgesind ze pad verliesent, daz sullen die gewanthütterinn gelten
Datierung: um 1365
Fundstelle: MünchenStR.(Dirr) 412
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Wort danach: Gewandkammer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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