Wort davor: Gewandschreiter
gewandt
gewandt (I)
Erklärung:
verpflichtet, untertan.
gewandt (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
beteiligt.
- Belegtext:
wer von iren wegen zu der sach hafft, gewant und verdacht ist
Datierung: 1435
Fundstelle: FürstenbUB. III 171
- Belegtext:
in welher gestalt vnd wesen zu disen kriegen vnd sachen die haft, verdacht oder gewant sind
Datierung: 1461
Fundstelle: EidgAbsch. II 887
Faksimile
- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Belegtext:
gen ... die stat B. noch gen allen die darunter gewant und verdacht sind
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: BambEchtb. 86
gewandt (II)
Erklärung:
verwandt.
Wort danach: Gewandte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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