Wort davor: gewalttragen
Gewaltträger
Gewaltträger (I)
Erklärung:
bevollmächtigter Stellvertreter.
Gewaltträger (II)
Erklärung:
Vormund.
- Belegtext:
derselbn kinder gerhabn und gewalttrager
Datierung: um 1514
Fundstelle: Weißkunig 325
- Belegtext:
so ordnen ... wir ... unsern sunen ... zu vollmächtigen gewalttrager, vormund und gerhaben
Datierung: 1543
Fundstelle: Schrötter,ÖStaatsr. V 402
Wort danach: Gewaltträgerei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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