Wort davor: gewalttragen

Gewaltträger

Gewaltträger (I)
Erklärung: bevollmächtigter Stellvertreter.

Gewaltträger (II)
Erklärung: Vormund.

Wort danach: Gewaltträgerei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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