Wort davor: Gewalttätlichkeit
Gewalttrag
Erklärung:
Bevollmächtigter.
- Belegtext:
frawen sollen nicht gwalttragen, ausgenumen si haben armb und krankh vätter, mueter, een, ändl oder hausswiert, die selb zu handlen noch ander gewalttrag zu bestellen nit vermugen
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 93
- Belegtext:
ain ordentlicher gewaltstrag ist zuglassen
Datierung: 1617
Region/Autor/Textsorte:
Klagenfurter Stadtrecht
Fundstelle: ArchKärnten 22 (1927) 18 (V. 71)
Wort danach: gewalttragen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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