Wort davor: Gewaltträger
Gewaltträgerei
Erklärung:
Vertretung, Vollmacht.
- Belegtext:
die gewalttrager ... sollen ... nichts ausleihen, es were dann solches ihrer gewalttragerei anhengig
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. II 21 § 6
- Belegtext:
des ampts irer gewaltstragerei entsetzt
Datierung: 1583
Fundstelle: Müllner,Krain 146
- Fundstelle: DWB. IV 1, 3 Sp. 5233
Wort danach: Gewaltüber
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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