Wort davor: Gewalttäter
gewalttätig
gewalttätig (I)
Erklärung:
wer Gewalt übt.
gewalttätig (II)
Erklärung:
was mit Gewalt geschieht.
gewalttätig (III)
Erklärung:
was auf Gewalt schließen läßt.
- Belegtext:
ist ein kindtsmordt vorbey gangen, so ist ... bey dem todten kindt ... in acht zunehmen, ob es gewaldthätige zeüchen, besonders an der brust, hals und kopff habe
Datierung: 1707
Fundstelle: SudetenHGO. Art. 5 § 6
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gewalttätig (IV)
Wort danach: gewalttätigerweise
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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