Wort davor: Gewaltschatzung

Gewaltschein

Gewaltschein (I)
Erklärung: schriftliche Vollmacht.

Gewaltschein (II)
Erklärung: Arrestverfügung.

Wort danach: Gewaltschirmer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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