Wort davor: Gewaltsatzung
Gewaltschaft
Gewaltschaft (I)
Erklärung:
Verfügungsrecht.
- Belegtext:
so enmach ... nieman van uns sine gewaltschaft vom sime gelende ... uisdoin ... den vleischheuwern ... alsoe, dat die ire schafe up unse lant iet driven moigen
Datierung: 1391
Region/Autor/Textsorte:
Köln
Fundstelle: DWB. IV 1, 3 Sp. 5520
Gewaltschaft (II)
Erklärung:
Vollmacht.
- Belegtext:
findet einer etwas in eines andern gerichte und gude, he mot dat dar laten edder ... gewaltschop benemen
Datierung: vor 1531
Fundstelle: RügenLR. Kap. 96 § 8
- Belegtext:
hat G. ... in aufgetragener gewaltschaft deß ... schwefelbergwercks einnahm ... in händen gehabt
Datierung: 1612
Region/Autor/Textsorte:
Joachimsthal
Fundstelle: Span,Bergurthel 125
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Wort danach: gewaltschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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