Wort davor: Gewaltmeisterbote
Gewaltmeistergericht
- Belegtext:
vort moegen die geweldemeistere richten vur eyne gewalt [Randnote vom 15. Jh. geweldemeistergericht]
Fundstelle: KölnAkten I 75
Wort danach: Gewaltnehmer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten