Wort davor: Gewaltmark

Gewaltmeister

Gewaltmeister (I)
Erklärung: städtischer Beamter mit polizeilicher Funktion.

Gewaltmeister (II)
Erklärung: Gefängnisaufseher.

Wort danach: Gewaltmeisterbote

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten