Wort davor: Gewaltkläger
gewaltlich
gewaltlich (I)
Erklärung:
mächtig.
- Belegtext:
libere givualtliho
Fundstelle: AhdGl. II 257
Faksimile
- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Belegtext:
doe myn herre von Coelne vurzijtz geweltlich yn deme dorpe was
Datierung: 1404
Fundstelle: SGereonUB. 530
gewaltlich (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
zukommend.
- Belegtext:
den römischen bischoff in die rechte gewältliche ordnung bringen, und schaffen, daß alle bischöff widerumb gleich seyen
Datierung: 1520
Fundstelle: Hutten(Szam.) 137
gewaltlich (II)
Erklärung:
gewalttätig.
gewaltlich (III)
Erklärung:
gewaltliche Sachen Vergehen, die der hohen Gerichtsbarkeit unterstehen.
vgl.
Gewaltsache.
Wort danach: Gewaltmandat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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