Wort davor: Gewaltkläger

gewaltlich

gewaltlich (I)
Erklärung: mächtig.
gewaltlich (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: zukommend.
gewaltlich (II)
Erklärung: gewalttätig.
gewaltlich (III)
Erklärung: gewaltliche Sachen Vergehen, die der hohen Gerichtsbarkeit unterstehen.
vgl. Gewaltsache.

Wort danach: Gewaltmandat

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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