Wort davor: Gewaltinger
Gewaltklage
Erklärung:
Klage wegen unrechtmäßigen Besitz, wegen Gewalt.
sprachliche Erläuterung:
mnl. gewaltclach(t)e.
- Belegtext:
ein gewaltklag oder handel in der herren ungnad
Datierung: 1486
Fundstelle: GrW. II 160
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
die gewaltclache op guederen
Datierung: 1560
Fundstelle: NijmegenStR. 274
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- Belegtext:
das er von Polhaimb von dieser gwaltsclag ledig und muessig erkhennt worden
Datierung: 1561
Fundstelle: EderRel. I 259
- Belegtext:
wo solche gewaltsclag innerhalb des jhars bei gericht anhengig
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. 129
- Belegtext:
van gedagen, van besaten, peyndongen ende gewaltclachten
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: NijmegenStR. 96
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- Belegtext:
daz in denen gewaltsklagen die gewalttätigkeiten allzeit in dem sentenz taxirt
Datierung: 1667
Fundstelle: ÖLOProt. 143
- Belegtext:
mit den angränzenden landgerichten ... in verdrießliche gewaltsklagen ... verfallen
Datierung: 1719
Fundstelle: CAustr. III 944
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
wann der dorfherr auf der gemainwaid ein allzugroße anzahl vieh haltet, ob dießfalls der gemeinde ein gewaltsklag ... zustatten käme
Datierung: 1752
Fundstelle: Chorinsky,Mat. V 213
- Belegtext:
die gewaltsklagen, mit denen man entweder um schutz seiner beschützung anhaltet, oder den gewalt abtreibt
Datierung: 1752
Fundstelle: Greneck 388
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
Wort danach: Gewaltkläger
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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