Wort davor: Gewaltinger

Gewaltklage
Erklärung: Klage wegen unrechtmäßigen Besitz, wegen Gewalt.
sprachliche Erläuterung: mnl. gewaltclach(t)e.

Wort danach: Gewaltkläger

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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