Wort davor: Gewaltigkeit

gewaltiglich

gewaltiglich (I)
Erklärung: mit Macht, mächtig.
gewaltiglich (II)
Erklärung: mit (unrechter) Gewalt.
gewaltiglich (III)
Erklärung: eigenmächtig.
gewaltiglich (IV)
Erklärung: zur vollen Verfügung.

Wort danach: Gewaltigmachung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten