Wort davor: gewaltigen

Gewaltiger
vgl. Gewaltinger.

Gewaltiger (I)
Erklärung: wer Gewalt tut, Gewalttätiger.
Gewaltiger (II)
Erklärung: Bevollmächtigter.
Gewaltiger (III)
Erklärung: Profoß.
Gewaltiger (IV)
Erklärung: Mächtiger, Patrizier.

Wort danach: Gewaltigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten