Wort davor: gewaltherrschig
Gewalthuhn
Erklärung:
Hühnerabgabe an die Gerichtsherrschaft.
- Belegtext:
ist ime [dem Herrn] gewiesen worden von den güttern, die nit sein eigen sein und doch in dem gericht liegen, somerhühner, gewalthühner, frontag
Datierung: 1421
Region/Autor/Textsorte:
Lützelbach
Fundstelle: GrW. IV 387
Faksimile
- Datierung: 1422
Fundstelle: GrW. III 558
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
giebt ein jedes haußgeseß ... jährlich ... ein sommer und ein fastnachtshun, und ... das dritte hun heist ein gewaltshun und ist ein alt hun
Fundstelle: ArchUFrk. 23 (1875/76) 186
Wort danach: gewaltig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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