Wort davor: Gewalthaberei
Gewalthaberin
Erklärung:
Bevollmächtigte, Vertreterin.
- Belegtext:
Kathrina ... für ... Hansen ... als seine gwalthaberin ... verkaufft ... ihre paide tail aigens
Datierung: 1480
Fundstelle: Indersdorf II 65 (nr. 1193)
Faksimile
- Belegtext:
Margareth ... als gewalthaberin ihres ... hausswirts
Datierung: 1507
Fundstelle: Indersdorf II 238 (nr. 1774)
Faksimile
- Belegtext:
die weiber mögen gemainiklich nit gewalthaberin sein, die sach were dann inen gar übergeben
Fundstelle: Wolff,GerichtsverfHochstAugsb. 333
Gewalthaberin (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Vorsteherin.
- Belegtext:
gewalthaberin der swestern im Inselbül
Datierung: 1495
Fundstelle: BernRatsman. I 23
Wort danach: Gewalthaberteßle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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