Wort davor: gewalthaben
Gewalthaber
Gewalthaber (I)
Erklärung:
Bevollmächtigter, Stellvertreter bei allerlei Rechtsgeschäften und im Rechtsgang.
- Belegtext:
ein volmächtiger genugsamer gewalthaber für dye obgenanten geschäfftherrn
Datierung: 1463
Fundstelle: MBoica XIX 308
- Belegtext:
alls gwallthaber siner miterben
Datierung: 1484
Fundstelle: FreiburgHlGeistUrk. II 383
- Belegtext:
des c[onuents] ... volliger gewallthaber
Datierung: 1487
Fundstelle: Indersdorf II 142 (nr. 1448)
Faksimile
- Belegtext:
volliner gewalthaber
Datierung: 1488
Fundstelle: VorarlbAgrU. 107
- Belegtext:
one ... willen derselben besitzer oder irer volkomenen gewalthaber
Datierung: 1495
Fundstelle: ErfurtFreizins 320
Faksimile
- Belegtext:
dem geballthaber der von V.
Datierung: 1496
Fundstelle: Indersdorf II 207 (nr. 1662)
Faksimile
- Belegtext:
ein ieder durch sin gewaltshaber
Datierung: 1503
Fundstelle: FreiburgÜStB. 71
- Belegtext:
zcu seynem vollkomenen gewalthaber adder mechtiger erwelt
Datierung: 1503
Fundstelle: PosenStB. I 305
- Belegtext:
es sein manigerlay gewalthaber namen, etlich werden gemainlich zu latein procuratores, die auß gebem gewaltt ains andern sachen ... handlen
Datierung: 1509
Fundstelle: Layensp. B 4r
Faksimile
- in DRQEdit
- Belegtext:
sobald der angeklagt zu gefengknuß angenommen ist, soll der anklager oder sein gewalthaber mit seinem leib verwart werden
Datierung: 1532
Fundstelle: CCC. 12
- Belegtext:
der klaeger sal ... durch sich selbst ader einen erbaren genugksamen gewalthaber seine sachen ... erzehlen
Datierung: 1550
Fundstelle: OlmützGO. 5
Faksimile
- Belegtext:
alls beuelch vnd gewalthaber seines ... brueders
Datierung: 1560
Fundstelle: Indersdorf II 292 (nr. 1993)
Faksimile
- Belegtext:
an den schuldener oder sine gwald haber
Datierung: 1570
Fundstelle: ObwaldenLB. 75
- Belegtext:
Caroll Vasolt, der rechten doctor, als gewalthaber Sigmunden von Egloffsteins
Datierung: 1610
Fundstelle: GeöArch. I 3 S. 66
- Belegtext:
dass ein gewalthaber oder bestellter schaffner ... nicht wider seinen willen verbunden seye bürgschaft zu leisten
Datierung: 1696
Region/Autor/Textsorte:
Tessin
Fundstelle: ZSchweizR.2 29 (1910) 162
- Belegtext:
damit ... jeder gewalthaber bey der kaufmannschaft bekannt sein möge, ... solle der principal seinen gewalthaber in ein ... hierzu gewidmetes buch ... einzeichnen
Datierung: 1742
Fundstelle: Siegel,CJCamb. I 320
- Belegtext:
soll durch den obristen und die rittersbrueder under dem offertorium durch ir yeden, so gegenwirtig ist, auch durch die gewalthaber der abwesenden ain stuck golds geopfert werden
Region/Autor/Textsorte:
GoldVließO.
Fundstelle: MittGMus. 2 (1887/89) 196
Gewalthaber (II)
Erklärung:
Vertreter einer Herrschaft, einer Obrigkeit.
Gewalthaber (III)
Erklärung:
Vorsteher einer Gemeinde, Gemeinde-Beigeordneter.
Gewalthaber (III Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Säckelmeister.
Gewalthaber (IV)
Erklärung:
Inhaber der Gewalt, der sie jedoch als Vollmacht weitergibt.
- Belegtext:
gepürt sich mit nämlichen ausgedruckten worten sölichen ayde der geuärde in des gewalthabers seele zeschwören in den gewalt zu setzen
Datierung: 1520
Fundstelle: BairGO. Tit. 5, 16
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
Wort danach: Gewalthaberamt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten