Wort davor: gewaldrechten

Gewalt
sprachliche Erläuterung: ags. gew(e)ald, ahd. gawalt, kiwalt; Nebenformen gwolt, gewout; poln. gwalt, tschech. kvalt.
vgl. Gewaltung.

Gewalt (I)
Erklärung: Gottes Gewalt.

Gewalt (I 1)
Erklärung: Gottes Herrlichkeit.

Gewalt (I 2)
Erklärung: Gottesfügung als höhere Gewalt, Krankheit, Naturereignis.
Gewalt (I 3)
Erklärung: plötzlicher Tod, Schlaganfall.
Gewalt (II)
Erklärung: Herrschergewalt, Herrschaft.

Gewalt (II 1)
Erklärung: allgemein.
Gewalt (II 2)
Erklärung: Machtvollkommenheit.
Gewalt (II 3)
Erklärung: Regierung.
Gewalt (II 4)
Erklärung: Dynastie.
Gewalt (II 5)
Erklärung: Schutz, Schirm.
Gewalt (III)
Erklärung: Gerichtsbarkeit.

Gewalt (III 1)
Gewalt (III 2)
Erklärung: richterliche Gewalt.
Gewalt (III 3)
Erklärung: insbesondere Gewalt über Leib und Gut; Recht zur Festnahme und Beschlagnahme.
Gewalt (III 4)
Erklärung: Arrest.
Gewalt (III 5)
Erklärung: Gericht, Rechtszug.
Gewalt (IV)
Erklärung: Amtsgewalt.
Gewalt (V)
Erklärung: geistliche und weltliche Gewalt.
Gewalt (VI)
Erklärung: Berechtigung, Befugnis.

Gewalt (VI 1)
Erklärung: allgemein.
Gewalt (VI 2)
Erklärung: Satzungsgewalt.
Gewalt (VI 3)
Erklärung: Wahlrecht.
Gewalt (VII)
Erklärung: Rechtsbezirk.

Gewalt (VII 1)
Erklärung: Machtbereich, Herrschaftsgebiet.
Gewalt (VII 2)
Erklärung: Haus(rechts)bereich.
Gewalt (VII 3)
Erklärung: Stadtgebiet.
Gewalt (VII 4)
Erklärung: Gebiet der Holzungsberechtigten.
Gewalt (VIII)
Erklärung: Familiengewalt.

Gewalt (VIII 1)
Erklärung: väterliche, elterliche Gewalt.
Gewalt (VIII 2)
Erklärung: Munt über Erwachsene.
Gewalt (VIII 3)
Erklärung: Leibeigenschaft (manus).
Gewalt (VIII 4)
Erklärung: seiner selbst Gewalt mündig (suis iuris).
Gewalt (IX)
Erklärung: Vollmacht; übertragene Gewalt.

Gewalt (IX 1)
Erklärung: Auftrag, Vertretung.
Gewalt (IX 2)
Erklärung: Befehl (mandatum).
Gewalt (IX 3)
Erklärung: Erlaubnis, Genehmigung.
Gewalt (IX 4)
Erklärung: Bevollmächtigtung, Vertretungsmacht.
Gewalt (IX 5)
Erklärung: Prozeßvollmacht.
Gewalt (IX 6)
Erklärung: richterliche Vollmacht.
Gewalt (IX 7)
Erklärung: schiedsrichterliche Vollmacht.
Gewalt (IX 8)
Erklärung: Botenauftrag, Gesandtenvollmacht.
Gewalt (IX 9)
Erklärung: Dienstverhältnis.
Gewalt (IX 10)
Erklärung: Vollmachtsurkunde.
Gewalt (IX 11)
Erklärung: Beglaubigung.
Gewalt (X)
Erklärung: Eigenmacht.

Gewalt (X 1)
Erklärung: Machtvollkommenheit, Selbständigkeit.
Gewalt (X 2)
Erklärung: erlaubte Selbsthilfe, rechtmäßiges eigenes Vorgehen.
Gewalt (X 3)
Erklärung: Eigenmacht mit Gewaltanwendung, unerlaubte Selbsthilfe.
Gewalt (XI)
Erklärung: Besitz.

Gewalt (XI 1)
Erklärung: allgemein.
Gewalt (XI 2)
Erklärung: in Paarformeln.

Gewalt (XI 2 a)
Erklärung: Hand und Gewalt.
Gewalt (XI 2 b)
Erklärung: Gewalt und Behalt.
Gewalt (XI 2 c)
Erklärung: Gewalt und Gewahrsam.
Gewalt (XI 2 d)
Gewalt (XI 3)
Erklärung: Krongut, Fiskus.
Gewalt (XI 4)
Erklärung: Waldnutzungsrecht.
Gewalt (XI 4 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Holzungsrecht.
Gewalt (XI 4 Spiegelstrich 2)
Erklärung: auch Fischereianteil.
Gewalt (XI 5)
Erklärung: Gewahrsam, Obhut des Richters usw.
Gewalt (XII)
Erklärung: Gewalttat.

Gewalt (XII 1)
Erklärung: Rechtsverletzung, Zwang, Erpressung.
Gewalt (XII 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: gewalttätige Absicht.
Gewalt (XII 2)
Erklärung: als Unrecht betont.
Gewalt (XII 3)
Erklärung: Handgreiflichkeit, Überfall.
Gewalt (XII 4)
Erklärung: Vergewaltigung, Notzucht.
Gewalt (XII 5)
Erklärung: Raub.
Gewalt (XII 6)
Erklärung: Frevel verschiedener Art.
Gewalt (XII 7)
Erklärung: Mutwille, Unfug.
Gewalt (XII 8)
Erklärung: Strafsatz (Strafgeld für eine Gewalttat).
Gewalt (XIII)
Erklärung: persönlich: Stellvertreter, Beauftragter.

Gewalt (XIII 1)
Erklärung: allgemein.
Gewalt (XIII 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Gesandter.
Gewalt (XIII 2)
Erklärung: Vertreter des Richters, der Obrigkeit.
Gewalt (XIII 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Amtsperson.
Gewalt (XIII 3)
Erklärung: Vertreter vor Gericht (procurator); Anwalt.
Gewalt (XIII 4)
Erklärung: wer Gewalt untergeben ist.
Gewalt (XIII 5)
Erklärung: Haufe, Heeresmacht.
Gewalt (XIV)
Erklärung: Kraft, sich aufrecht zu halten (Rückgrat?).

Wort danach: gewalt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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