Wort davor: Gewaltfuhr

Gewaltführer

Gewaltführer (I)
Erklärung: Gewalthaber.

Gewaltführer (II)
Erklärung: Bevollmächtigter.

Wort danach: Gewaltgebender

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten