Wort davor: Gewaltbrüche
Gewaltbuch
Erklärung:
Buch der Vollmachten.
- Belegtext:
zue sollichen gewälten soll der ... landtgerichtsschreiber ain sunder puech machen ... und die vor landtgericht geherter gestalt vebergebne gewält yedesmals in sollich sein dartzue sonderlich geordnet
gewaltbuoch ordenlich einschreiben
Datierung: 1579
Fundstelle: Müsinerwiese(Rusch) 46
Wort danach: Gewaltbuße
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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