Wort davor: Gewaltbruch
Gewaltbrüche
Erklärung:
(Strafgeld für) Gewalttat.
- Belegtext:
hatt ein gograffe macht ... auch die bluetrennende und gewaltbruchte ein zufurderen
Datierung: 1558
Fundstelle: WestfLR. 215
Faksimile
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- Belegtext:
die lyff- und gewaltbroecken doen wy uns allein voirbehalden
Datierung: 1590
Fundstelle: Steinen,WestfGesch. III 1346
- Belegtext:
gewaltbröke, de moeten an des aversten haves heeren brokengerichte ... gestrafft werden
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: Steinen,WestfGesch. I 1577
- Belegtext:
der soll bei der obrigkeit nicht nur zur gewaltsbrüche angegeben, sondern auch in 6 mark strafe an die nachbarschaft zu erlegen schuldig sein
Datierung: 1722
Fundstelle: Nerong,Willk. 65
Wort danach: Gewaltbuch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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