Wort davor: Gewaltbedrohung

Gewaltbote
Erklärung: bevollmächtigter Stellvertreter.
vgl. Waltbote.

Gewaltbote (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Gesandter.

Wort danach: Gewaltbotschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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