Wort davor: gewaldaxten
Gewälde
Erklärung:
Waldbezirk.
vgl.
Gewalt,
Meingewälde.
- Belegtext:
hat uns ... verluhen den berg, ... und das gewelde, daz dor zu gehoret
Datierung: 1349
Region/Autor/Textsorte:
Pfalz
Fundstelle: DWB. IV 1, 3 Sp. 4906
- Belegtext:
wie die von H. und sie aus den sechs dorffen ein unvertheilt gewäldte und wayde und eckern haben
Datierung: 1520
Fundstelle: ArchHessG. 9 (1861) 493
- Belegtext:
zu mehrer aufkumbft ... dieses gewälts ... alle, so sich der behölzung ... anmaßen, dahin angehalten ..., das sie ire berechtsamb bescheinlich ... vorpringen
Datierung: 1624
Fundstelle: SPantaleonUrb. 510
Wort danach: Gewaldrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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