Wort davor: gewährlos
Gewährlosbrief
Erklärung:
Urkunde, die den Besitzschutz abspricht.
vgl.
Währlosbrief.
- Belegtext:
wann einer sich einem gewehrloßbrief, oder listu obrannýmu, rechtlich widersetzen
Datierung: 1627
Fundstelle: BöhmLO. F 9
- Belegtext:
der kläger sol ... noch umb einen andern gewehrloßbrieff anhalten
Datierung: 1627
Fundstelle: BöhmLO. G 14
- Fundstelle: Jirec«ek,Prove 199
Wort danach: Gewährlosbriefabschatzung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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