Wort davor: Gewährland
gewährleisten
gewährleisten (I)
Erklärung:
vermieten.
- Belegtext:
soll weder angesessener bürger noch ein anderer sich nicht vermessen einen einwohner in seine behausung einzunehmen, weniger ein gewelb gewehr leisten ohne wissend des raths
Datierung: 1715
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 397
gewährleisten (II)
Erklärung:
wie neuhochdeutsch.
Wort danach: Gewährleistung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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