Wort davor: Gewähr

gewähr

gewähr (I)
Erklärung: ergeben, gehorsam, zuverlässig.

gewähr (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: meist in der Paarformel getreu und gewähr.
gewähr (II)
Erklärung: echt, glaubhaft.

Wort danach: Gewährabschreibgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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