Wort davor: gewahr

Gewähr, Gewere
sprachliche Erläuterung: gewer(e), geweir, gewar, gewähr(e), gewehr(e), g(e)wöhr, gewir und anderes; entlehnt in tschechisch gvar, gver, polnisch gwar. Verschiedene gleich und ähnlich lautende Wortstämme haben sich wechselseitig beeinflußt; ein Auseinanderhalten ist ohne Willkür und Gewalt nicht möglich. Vergleiche die Vorbemerkung in DWB. IV 1, 3 Sp. 4818; Schmeller2 II 971; Siebs, Zur sprachlichen Erklärung der Gewere/Gierke, U. 118 (1913) 100ff. Selbst die Bedeutung "Besitz" (gewere) und "Gewährschaft" kreuzen sich. Das gilt ebenso für die Zusammensetzungen.

Gewähr (I)
Erklärung: Besitzeinweisung, Investitur in liegendes Gut.
Gewähr (II)
Erklärung: Besitz(recht), tatsächliche Innehabung.

Gewähr (II 1)
Erklärung: an Fahrhabe.
Gewähr (II 2)
Erklärung: an andern Vermögensstücken.
Gewähr (II 3)
Erklärung: an Herrschaftsrechten.
Gewähr (II 3 Spiegelstrich 1)
Erklärung: an Wappenrecht.
Gewähr (II 4)
Erklärung: an Leuten; Gewalt des Herrn oder Vormunds.
Gewähr (III)
Erklärung: Besitz(recht), tatsächliche Innehabung an liegenden Gütern. Sprachgebrauch.
Gewähr (III 1)
Erklärung: Begründung, Dauer und Ende erhellen vor allem aus der Zeitwortverwendung.
Gewähr (III 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: beweisen.
Gewähr (III 1 Spiegelstrich 2)
Erklärung: absprechen; der Gewähr entsetzen.
Gewähr (III 2)
Erklärung: die Arten des Besitz(recht)es werden namentlich durch Adjektive unterschieden.

Gewähr (III 2 a)
Erklärung: zur Bezeichnung der tatsächlichen Ausübung des wirklichen Gebrauchs: habende, brauchende, leibliche und so weiter.
Gewähr (III 2 b)
Erklärung: zur Bezeichnung des Ungestörtseins: ruhige, stille, friedliche, bedächtliche und so weiter.
Gewähr (III 2 c)
Erklärung: unabgeleitete.
Gewähr (III 2 d)
Erklärung: erbliche ererbte, vererbbare Gewähre des Erben.
Gewähr (III 2 e)
Erklärung: eigen(tlich)e Gewähre des Eigentümers.
Gewähr (III 2 f)
Erklärung: gleiche gemeinschaftliche, mit gleichen Rechten.
Gewähr (III 2 g)
Erklärung: gewaltige kraft Vollmacht.
Gewähr (III 2 h)
Erklärung: dienstliche kraft Dienstrechts.
Gewähr (III 2 i)
Erklärung: beschlossene unter Schlüssel.
Gewähr (III 2 j)
Erklärung: geworchte Gewähr künstliches Gehege.
Gewähr (III 2 k)
Erklärung: gemeine, bloße ohne Bezug auf einen Besitztitel.
Gewähr (III 2 l)
Erklärung: rechte rechtswirksame.
Gewähr (III 2 l Spiegelstrich 1)
Erklärung: redliche.
Gewähr (III 2 m)
Erklärung: unrechte, raubliche fehlerhafte.
Gewähr (III 2 n)
Erklärung: verdunkelte feste Verbindungen:

Gewähr (III 2 n alpha)
Erklärung: aus habende gewere wird habe und gewer.
Gewähr (III 2 n beta)
Erklärung: aus lehnsgewere entsteht lehn und gewere.
Gewähr (III 2 n gamma)
Erklärung: aus zinsgewere entsteht zins und gewer.
Gewähr (III 3)
Erklärung: in Paarformeln.
Gewähr (IV)
Erklärung: bücherliche Eintragung des Besitzwechsels, grundbücherliche Sicherung.

Gewähr (IV 1)
Gewähr (IV 2)
Erklärung: Gebühr für Eintragung ins Grundbuch und dergleichen.
Gewähr (IV 3)
Erklärung: Urkunde, Grundbuchauszug.
Gewähr (IV 4)
Erklärung: Grundbuchstelle.
Gewähr (IV 5)
Erklärung: Ersitzung.
Gewähr (IV 6)
Erklärung: Flächenmaß im Bergbau.
Gewähr (V)
Erklärung: Bürgschaft, Sicherheitsleistung, Haftung.
Gewähr (VI)
Erklärung: Sicherstellung des Käufers, Gewährleistungspflicht des Verkäufers.
Gewähr (VI Spiegelstrich 1)
Erklärung: Anerkennung.
Gewähr (VII)
Erklärung: Urheberbenennung, laudatio auctoris.
Gewähr (VIII)
Erklärung: Sicherheitsleistung im Prozeß, Klagegewähre.
Gewähr (VIII Spiegelstrich 1)
Erklärung: kämpfliche Gewere (vgl. SspLR. I 63 § 2).
Gewähr (IX)

Gewähr (IX 1)
Erklärung: Berechtigung.
Gewähr (IX 2)
Erklärung: Bereich, Platz einer Berechtigung.
Gewähr (IX 3)
Erklärung: Nutzungsrecht.
vgl. Holzware (II).
Gewähr (X)
Erklärung: Recht, Brauch, Sitte, Herkommen, Gewohnheit.
vgl. Bergrechtsrecht.
Gewähr (XI)
Erklärung: Wert.
Gewähr (XII)
Erklärung: Zustand.
Gewähr (XIII)
Erklärung: Währung.
Gewähr (XIV)
Erklärung: Gewahrsam.
vgl. Gewahrheit (II).
Gewähr (XV)
Erklärung: Ware.
Gewähr (XVI)
Erklärung: wie Gefährde (vgl. oben III 2b).

Wort danach: gewähr

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