Wort davor: Gewährgebühr

Gewährgeld

Gewährgeld (I)
Erklärung: Schreibgeld für Gewährübertragung.

Gewährgeld (II)
Erklärung: hinterlegter Betrag.

Wort danach: Gewährsgelderstamm

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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