Belegtext:
seynd ... etwelche persohnen, welche außer den blossen gewöhrgeld, das anderwärtig schreibschilling genennet wird, zu fernerer abtragung eines pfundgeldes nicht verbunden Datierung: 1752
Fundstelle:Greneck 185
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg