Gewährgebühr Erklärung:Schreibgeld für Eintragung der Gewähr (von Grundstücken und Bergwerken).
Belegtext:
da einer sein hauß verkauft, solle der kaufbrief beim herrn geschriben und ordentliche gwöhr genohmben werden und der kaufer ... die gwör- und gruntbuechsgebür entrichten Datierung: 1667
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle:ÖW. VII 665
Faksimile Informationen zur Quellevom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)