Wort davor: Gewährbrief
Gewährbuch
Erklärung:
Buch, in das Besitzveränderungen an Grundstücken eingetragen werden, Grundbuch.
- Belegtext:
die gwehr vnd grundtbücher machen nach landtsgebrauch vollkombene probation
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. I 24, 8
- Belegtext:
die gwär ... und grundbücher ... machen ... volkhumen beweiß, weil niemand an nutz und gwör zu schreiben, er hab sich dann ... zu dem grund ordenlich legitimiert
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. I 25 § 5
- Belegtext:
die gwöhr-, dienst- und zehentbüecher
Datierung: 1728
Fundstelle: Chorinsky,Mat. II
- Belegtext:
so ist höchstens nothwendig, nach den grund-buch auch ein ordentliches gewöhrbuch oder gewoehr protocoll und ... auch ein ... satz-buch zu halten
Datierung: 1752
Fundstelle: Greneck Anh. 23
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
1744-97 gewährsbuch der stadt Neckargemünd
Fundstelle: MittBadHistK. 9 (1888) 123
- Fundstelle: MittBadHistK. 13 (1891) 102
- Fundstelle: MittBadHistK. 13 (1891) 104
- Fundstelle: SchweizId. IV 996
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
Wort danach: Gewährbürge
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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