Wort davor: Gewährbesitzungsbrief
Gewährbrief
Erklärung:
Urkunde über Besitzschutz, über Besitzeinweisung.
vgl.
Gewährschbrief.
- Belegtext:
der sol sein nutz und gwer pringen auf der lantschrannen und sol ... seinen herren nennen und sol den stellen mit einem bered poten und mit einem gewerprief von dem herren, darauf
er bereden müg, das der herr des guots sein gwer sei auf das recht
Datierung: 1328
Fundstelle: Ruprecht(Kn.) 98
- Belegtext:
als ... der keyserlich gewarbrief clar jnnhelt
Datierung: 1461
Fundstelle: FRAustr. 44 S. 158
- Belegtext:
es ist zu wissen, das man schriben sall inne der gewerbrief erst an den gerichtspersonen, der die gewere dhüt, darnach dass erbe ... und warfür man eingeweret alß vor schult ... darnach den dag
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: MainzGFormel 59
- Belegtext:
kaufbrief meines herrn vaters selig über das gut Pesenreit sammt anderen beiliegenden gewehrbriefen
Datierung: 1544
Fundstelle: BeitrOÖLk. 52 (1900) 40
- Belegtext:
der, so den gewöhrs-brief hat, wird sich selber um die einverleibung desselben briefs in die landtaffel bringen
Datierung: 1627
Fundstelle: BöhmLO. K. XXIII
- Belegtext:
daß demnach ... die dessenthalben errichtete ... urkunden nicht unbillich die begwöhrung und gewöhrs-brief ... benennet werden
Datierung: 1752
Fundstelle: Greneck 323
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
sogenannte gewährbriefe oder handfesten
Datierung: 1811
Fundstelle: ÖstABGB. § 1128
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Fundstelle: DWB. IV 1, 3 Sp. 4808
- Fundstelle: SchweizId. V 495
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
Wort danach: Gewährbuch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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