Wort davor: Gewacht

gewaffnet, 2gewappnet

gewaffnet (I)
Erklärung: mit einer Waffe versehen.
gewaffnet (II)
Erklärung: insbesondere gewaffnete Hand bei Tätlichkeiten.
gewaffnet (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: gewaffnete Wehr.
gewaffnet (III)
Erklärung: mit Eisenhandschuh.
gewaffnet (IV)
Erklärung: mit Waffengewalt.

Wort danach: Gewäge

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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