Belegtext:
obwohl diese schulbediente ordentlicher weise auf denen dörffern die hochzeit- und gevatter-briefe zu fertigen, auch zu bestellen pflegen, sind doch selbige nicht berechtiget, denen bauren solche arbeit aufzudringen Datierung: 1749
Fundstelle:Klingner I 41
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Belegtext:
an accidentien 2 gr. vor drey gevatter-briefe zu schreiben Datierung: 1773
Fundstelle:MittSchulg. 1 (1891) 150